lexis wrote:ich meinte mit solchen spielen rollenspiele in deutsch zu übersetzen da sie zu der zeit nicht so populär waren in deutschland wie heute
Ach so, ja. Das macht Sinn. Wobei Spiele wie Tales of Phantasia oder Star Ocean sicher noch einige amerikanische und europäische Abnehmer gefunden hätten.
also es war halt ein original snes modul das von irgendwelchen leutz verändert wurde.. auch wenns illegal hätt ich es gern gehabt... wer will nicht auf deutsch som2 aufm snes spielen..
edit: gibt auch schon wieder so ein teil bei ebay :
lexis wrote:Weil man nicht die kosten der produktion bzw. die programmierung und all son kram mit verkauf solcher spiele decken kann.
Die Kosten werden gedeckt - und es wird auch Gewinn erzielt. Wieso sollte man sie sonst entwickeln und vertreiben? Wenn ich nicht durch den Verkauf des Spiels Erträge erziele, wie denn sonst?
Zu den Veränderungen: Übersetzungen (so stand es in einem anderen Forum) sind laut der Hersteller verboten. Es sind nur Eingriffe erlaubt, die die Spielbarkeit gewährleisten. Das ist ja auch dass, was du meintest (mit der uneingeschränkten Nutzung).
Falsch.
Du darfst generell am Code einer Software EGAL ob SNES Pc Spiel etc NICHTS verändern das verstösst gegen Copyright bez. Urheberrechts gesetz es ist und bleibt verboten egal ob Spielbarkeit Sprache oder sonstwas und komm mir bitte nicht mit den cheats die sind schon vorprogrammiert bez. fehler vom programmierer der software das ist was ganz anderes nur um dem post mal vorzubeugen nochmal :
Eine Veränderung des Codes EGAL in Welcher Software und EGAL zu welchem Zweck ist VERBOTEN es seih denn du hast die Erlaubnis vom Hersteller ansonsten DARFST DU DAS NICHT UND KANNST DAFÜR NE ANZEIGE bez. KNAST KRIEGEN.
[color=green][b]If you tremble indignation at every injustice then you are a comrade of mine.
Ernesto "Che" Guevara [/b]
[/color]
[color=red][b]Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen
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Diablo1 ROXX 4 EVER[/b][/color]
Der Rechtsinhaber hat das ausschließliche Recht, folgende Handlungen vorzunehmen oder zu gestatten:
(...)
2. die Übersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement und andere Umarbeitungen eines Computerprogramms sowie die Vervielfältigung der erzielten Ergebnisse. Die Rechte derjenigen, die das Programm bearbeiten, bleiben unberührt;
Aber:
Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen
(1) Soweit keine besonderen vertraglichen Bestimmungen vorliegen, bedürfen die in § 69c Nr. 1 und 2 genannten Handlungen nicht der Zustimmung des Rechtsinhabers, wenn sie für eine bestimmungsgemäße Benutzung des Computerprogramms einschließlich der Fehlerberichtigung durch jeden zur Verwendung eines Vervielfältigungsstücks des Programms Berechtigten notwendig sind.
Ist halt alles ne ziemliche Grauzone. Und wenn ich bei meiner Änderung damit argumentiere, dass das Spiel bei meinem System nur mit der durchgeführten Änderung läuft, dann sollte es eigentlich keinen Ärger geben, da ich das Programm ja nutzen darf - und auch soll.